Kinder- und Jugendschutzkonzept
1. Einleitung und Haltung zum Kinderschutz
Der Verein „Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark“ (UBZ) ist eine überparteiliche, gemeinnützige und auf das Gemeinwohl ausgerichtete Bildungseinrichtung. Hauptaufgabe des UBZ ist die langfristige Hebung des Umweltbewusstseins der Bevölkerung. Im Rahmen von Aktivitäten in Schulen, im schulischen Umfeld und in außerschulischen Jugendeinrichtungen werden Kinder und Jugendliche ermutigt, aktiv an der Gestaltung einer lebenswerten Umwelt und Zukunft mitzuwirken. Diese Botschaft wird auch in Seminaren für Pädagog:innen, Studierende und Umweltinteressierte weitergetragen und soll durch diese Zielgruppe multipliziert werden.
Das UBZ verpflichtet sich, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen. Kinderschutz ist für uns ein zentrales Anliegen und wird in unserer Umweltbildungsarbeit bei sämtlichen Aktivitäten berücksichtigt.
Die Ziele dieses Kinder- und Jugendschutzkonzeptes sind:
- die Festlegung von Maßnahmen zur Prävention und Intervention,
- die Formulierung einer verbindlichen Verhaltensvereinbarung für Mitarbeiter:innen,
- die Stärkung des Bewusstseins und der Verantwortung für Kinder- und Jugendschutz,
- die Benennung klarer Zuständigkeiten und Vorgehensweisen.
Das vorliegende Konzept orientiert sich an den Orientierungshilfen der Plattform Kinderschutzkonzepte sowie am Rahmenschutzkonzept der BOJA (Bundesweites Netzwerk der offenen Jugendarbeit). Die Empfehlungen und Standards basieren auf den international anerkannten Keeping-Children-Safe-Standards, deren rechtlicher Rahmen durch die UN-Kinderrechtskonvention vorgegeben ist.
In Anlehnung an das Steiermärkische Jugendgesetz (StJG 2013) gelten im Rahmen dieses Konzepts folgende Definitionen:
- Kinder sind Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (also bis zum 14. Geburtstag).
- Jugendliche sind Personen vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (also ab dem 14. bis zum 18. Geburtstag).
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept umfasst sowohl Situationen, die innerhalb der Organisation auftreten können (zB Übergriffe durch Mitarbeiter:innen – interne Fälle), als auch Fälle, in denen Mitarbeiter:innen einen Verdacht auf Gewalt im Umfeld von Kindern oder Jugendlichen wahrnehmen (externe Fälle).
2. Prävention und Intervention
Personelle Maßnahmen & interne Kommunikation
Eine wertschätzende Kommunikation und Arbeitsweise, der achtsame Umgang mit der Natur und mit natürlichen Ressourcen sowie die Freude an der Arbeit mit jungen Menschen sind die Grundhaltung aller Mitarbeiter:innen des UBZ.
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept ist für alle Mitarbeiter:innen verbindlich. Sie sind verpflichtet,
- eine Strafregisterbescheinigung vorzulegen,
- sowie eine Verhaltensvereinbarung zu unterzeichnen.
Alle UBZ-Mitarbeiter:innen werden regelmäßig zu Kinderschutzthemen geschult, um ein einheitliches Bewusstsein für Prävention, frühe Wahrnehmung von Risiken und korrektes Handeln im Verdachtsfall sicherzustellen. Weiters sind alle Mitarbeiter:innen als Ersthelfer:innen ausgebildet.
Bei Neuanstellungen wird das Thema Kinder- und Jugendschutz im Einstellungsgespräch behandelt und konsequent auf die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen geachtet.
Kinder- und jugendschutzbeauftragte Person
Das UBZ verfügt über eine interne kinder- und jugendschutzbeauftragte Person. Sie fungiert als zentrale Ansprechstelle für alle Belange des Kinder- und Jugendschutzes innerhalb der Organisation. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen:
- die Funktion als erste Ansprechperson für Mitarbeiter:innen, Kinder und Jugendliche bei Fragen oder Verdachtsfällen,
- die Begleitung und Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes,
- die Sicherstellung der Umsetzung aller Schutzmaßnahmen,
- die regelmäßige Einbindung des Themas in die organisationsinterne Tagesordnung,
- die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen.
Die kinder- und jugendschutzbeauftragte Person ist:
Dr.in Nicole Prietl
Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark
A-8010 Graz, Brockmanngasse 53
Tel.: +43 (0)316 835404-30
E-Mail: nicole.prietl@ubz-stmk.at
Verantwortung & Qualitätssicherung
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt. Alle Angebote des UBZ werden hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes reflektiert. Die Mitarbeiter:innen sind in ihren Arbeitsbereichen aufgefordert, die Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes laufend zu evaluieren und anzupassen.
3. Auflistung von Risikofaktoren
Gewaltformen
Folgende Gewaltformen sind laut Weltgesundheitsorganisation zu unterscheiden:
- Körperliche Gewalt
Jede Form von körperlicher Schädigung oder Misshandlung, zB Schlagen, Treten, Schütteln … - Psychische Gewalt
Wiederholte oder andauernde Verhaltensweisen, die das seelische Wohl und die emotionale Entwicklung des Kindes beeinträchtigen, zB Beschimpfungen, Drohungen, Einschüchterungen, Demütigung … - Sexualisierte Gewalt
Jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor einem Kind gegen dessen Willen oder unter Ausnutzung von Abhängigkeit, Macht oder Vertrauen vorgenommen wird, zB Berührungen, Aufforderungen zu Handlungen, distanzüberschreitendes Verhalten … - Institutionelle Gewalt (Autoritätsmissbrauch)
Gewalt, die durch Strukturen, Regeln oder Haltungen innerhalb einer Institution entsteht, zB übergriffige oder entwürdigende Erziehungsmethoden, mangelnde Beschwerdemöglichkeiten, Diskriminierung … - Digitale Gewalt
Gewaltformen, die über digitale Medien stattfinden, zB Online-Belästigung, Verbreitung von Foto- und Videomaterial, Bloßstellung
Risikoanalyse
Eine Risikoanalyse versucht, sämtliche Risiken sichtbar zu machen, die durch das UBZ-Angebot, aber auch das Setting, die Kommunikation nach innen und außen oder die Personalstruktur bestehen.
Das Angebot des UBZ für Kinder und Jugendliche stellt sich folgendermaßen dar:
Format | Dauer | Veranstaltungsort | Aufsichtspflicht | Risikopotential |
Aktionstag(e)-Workshops | ein- oder mehrtägig | Schulstandort oder schulnahes Umfeld | Lehrpersonal | sehr gering |
schulbezogene Veranstaltung OHNE Übernachtung | ein- oder mehrtägig | externer Veranstaltungsort | UBZ-Mitarbeiter:innen | sehr gering |
schulbezogene Veranstaltung MIT Übernachtung | mehrtägig | externer Veranstaltungsort | UBZ-Mitarbeiter:innen | gering |
Darüber hinaus gilt für das gesamte Angebot des UBZ:
- Die pädagogischen Tätigkeiten finden hauptsächlich im Schulkontext statt und werden dort ausnahmslos unter Aufsichtspflicht der zuständigen Lehrperson durchgeführt.
- Sämtliche Veröffentlichungen von Foto- und Videomaterial (Printmedien, Social-Media-Kanäle, Homepage, Newsletter, etc.) erfolgen nur unter schriftlichem Einverständnis der Schüler:innen bzw. Erziehungsberechtigten.
Das UBZ verarbeitet angefertigte Foto- und Filmaufnahmen längstens bis zum Wunsch auf Widerruf oder Löschungsbegehren. Es stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Für weitere Auskünfte erreichen Sie unsere Datenschutzbeauftragte: Angela Pfingstl, Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark, Brockmanngasse 53, 8010 Graz, +43 (0)316 8354040, office@ubz-stmk.at - Bei Veranstaltungen im Freiland wird vorab der Standort evaluiert und es wird auf wetterbedingte Änderungen hingewiesen. Bei einer möglichen Gefahr durch Unwetter, Sturm, Hochwasser etc. wird der Termin adaptiert.
- Nehmen Menschen mit Beeinträchtigung (zB Gehbeeinträchtigung, Hörbeeinträchtigung, etc.) an einer Veranstaltung teil, wird das Programm den Möglichkeiten entsprechend angepasst.
4. Fallmanagement
Das UBZ hat zur Meldung von Verdachtsfällen ein niederschwelliges Meldewesen eingerichtet. Verdachtsfälle können per E-Mail, Telefon, Brief oder auch in direkter Kommunikation anonym oder persönlich übermittelt werden. Mitarbeiter:innen haben zusätzlich die Möglichkeit, über ein Formular eine anonyme Meldung bei der kinder- und jugendschutzbeauftragten Person abzugeben. Jeder Fall wird ernst und vertraulich behandelt, evaluiert und zu Ende gebracht.
Kommt es zu einem Verdachtsfall, ist die erste Anlaufstelle die für den Kinder- und Jugendschutz beauftragte Person:
Dr.in Nicole Prietl
Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark
A-8010 Graz, Brockmanngasse 53
Tel.: +43 (0)316 835404-30
E-Mail: nicole.prietl@ubz-stmk.at
Falls erforderlich, wird die Meldung an eine zuständige Anlaufstelle (zB Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Kinderschutzzentrum) weitergeleitet. Vertraulichkeit und Datenschutz werden in allen Schritten gewahrt.
Im Fall eines internen Verdachts und der Involvierung von Mitarbeiter:innen wird die Geschäftsführung verständigt, welche über weitere Maßnahmen bis zur Klärung des Falls zu entscheiden hat.
Darüber hinaus steht die kinder- und jugendschutzbeauftragte Person für alle Personen zur Verfügung, welche Anliegen zum Thema Kinder- und Jugendschutz an das UBZ richten oder einen Verdachtsfall melden wollen.
Für den Inhalt verantwortlich:
Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark
Verein, ZVR-Zahl 023220905
A-8010 Graz, Brockmanngasse 53
Tel.: 0043-(0)316-835404
E-Mail: office@ubz-stmk.at
Web: www.ubz-stmk.at
Graz, im Oktober 2025
Download:
Kinder- und Jugendschutzkonzept des UBZ (PDF, 630 KB)