Teilnahmebedingungen

zum Re-Use-Projektwettbewerb im Schuljahr 2023/24


Mit dem Einreichen eines Projekts über das Einreichformular werden die folgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.

Ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Veranstalter des Wettbewerbs ist das Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark, 8010 Graz, Brockmanngasse 53 im Auftrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (A14).

1.    Zur Teilnahme sind alle Schulen der Steiermark zugelassen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind unmittelbar mit der Planung, Organisation, Durchführung oder Steuerung des Gewinnspiels betraute Personen und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen.

2.    Die Einreichungen zum Wettbewerb müssen bis spätestens 31. Mai 2024 beim Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark eingelangt sein. Die Übermittlung ist ausschließlich über das Online-Einreichformular möglich.

3.    Voraussetzung zur Teilnahme sind Start oder Durchführung eines schulischen Re-Use-Projektes im Schuljahr 2023/24.

4.    Stellvertretend wird jene Person als teilnehmende Person angesprochen, die die Einreichung für eine Schule/Klasse vornimmt und als Kontaktperson zur Verfügung steht. Diese Person muss volljährig sein.

5.    Die teilnehmende Person stimmt zu, dass seine/ihre personenbezogenen Daten (Name und Adresse der Schule; Name, Telefonnummer und E-Mail der teilnehmenden Person; Klasse) für eine Kontaktaufnahme im Fall eines Gewinnes verwendet und verarbeitet werden dürfen. Die Daten werden für keinen anderen Zweck verwendet.

Die teilnehmende Person hat jederzeit die Möglichkeit, diese einmal erteilte Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Widerruf per Mail an: office@ubz-stmk.at. Durch den Widerruf wird aber die Rechtmäßigkeit der aufgrund dieser Einwilligung bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Das bedeutet grob gesagt, dass ein Widerruf nicht für die Vergangenheit wirkt.

Die Kontaktdaten der teilnehmenden Person werden nach Beendigung der Aktion (Ende Juli 2024) vollständig gelöscht.

Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gewährt die DSGVO die hier angeführten Rechte:
       Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
       Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
       Recht auf Widerruf und Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
       Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
       Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO)

6.    Die teilnehmende Person hat in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere bezüglich des Bildnisschutzes der ggf. auf miteingereichten Fotos abgebildeten Personen.

7.    Für Datenverluste insbesondere bei der Datenübertragung und andere technische übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

8.    Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt die teilnehmende Person dem Veranstalter das Recht, das übermittelte Bild- und Textmaterial unentgeltlich veröffentlichen und bearbeiten zu dürfen.

9.    Die teilnehmende Person stimmt zu, dass im Falle eines Gewinnes die Kontaktdaten (Name der Schule und Klasse) teilweise veröffentlicht werden dürfen.

10.  Die Einreichungen werden von Vertreter:innen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (A14) sowie des Umwelt-Bildungs-Zentrums Steiermark unabhängig voneinander bewertet. Die durchschnittliche Punktebewertung ergibt die Siegerprojekte.

11.  Die Siegerprojekte gewinnen einen der angeführten Preise:
1. Preis: EUR 600,- für die Klassenkassa
2. Preis: EUR 400,- für die Klassenkassa
3. Preis: EUR 200,- für die Klassenkassa

12.  Pro Schule kann maximal ein Preis vergeben werden.

13.  Die Kontaktpersonen der Siegerprojekte werden noch im Juni 2024 verständigt. Der Termin für die Preisübergabe erfolgt noch im Schuljahr 2023/24.

14.  Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei zu wenigen Einsendungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Preise nicht zu vergeben.

15.  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

16.  Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.